Vergiftet mit Entkalker und Säure! Mutter angeklagt

Die Frau aus dem mecklenburgischen Teterow soll dem fünfjährigen Kind über vier Jahre in 27 Fällen gewaltsam ätzende Haushaltsreiniger eingeflösst und damit schwer verletzt haben. Zudem hat sie laut Anklage die kleine Lea-Marie im Alter von einem Jahr mit heissem Wasser verbrüht, um Geld von einer Unfallversicherung einzustreichen. Auch dem mitangeklagten 30-jährigen Vater werden Gewalttätigkeiten gegen das Kind vorgeworfen.

Die Angeklagte hatte schon in polizeilichen Vernehmungen die Taten weitgehend gestanden. Sie wisse nicht, warum sie so gehandelt habe, sagte sie am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock. Sie räumte ein, mit ihrer Tochter überfordert gewesen zu sein, obwohl sie ein Wunschkind gewesen sei.

Die fast zu Tode gequälte Lea-Marie muss nicht vor Gericht aussagen. Sie hatte bei einer vorangegangenen Videovernehmung einer Psychologin berichtet, was ihre Mutter ihr angetan hatte. Das Kind muss wegen der schweren Verletzungen dauerhaft behandelt werden. Die Anklage in dem für sechs Verhandlungstage anberaumten Prozess lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener, schwere Körperverletzung und Betrug.

Die Qualen von Lea-Marie waren erst im Sommer dieses Jahres nach ärztlichen Hinweisen bekannt geworden. Immer wieder war das Kind in verschiedenen Arztpraxen und Kliniken wegen innerer Verätzungen vorgestellt und behandelt worden. Die Mutter befindet sich in Untersuchungshaft. Lea-Marie lebt inzwischen bei Pflegeeltern.

Für den weiteren Prozessverlauf sind auch Sachverständige geladen, die sowohl die Folgen der Misshandlungen für das zeitweise in Lebensgefahr schwebende Kind, als auch die Persönlichkeit der Eltern begutachten sollen. Teterows Bürgermeister Reinhard Dettmann hatte nach Bekanntwerden der Taten von einem «möglichen krankheitsbedingten Hintergrund bei der Mutter» gesprochen, den es zu prüfen gelte. Allen, die von den Vorgängen wussten oder sie ahnten, legte er nahe, in sich zu gehen und mehr aufeinander zu achten.

Angesichts der Kette von lebensbedrohlichen Quälereien werde auch geprüft, inwieweit Versäumnisse und Fahrlässigkeiten beim zuständigen Jugendamt und in den behandelnden medizinischen Einrichtungen vorliegen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sei bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung eingeleitet worden

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